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Das 4-Stufen-Modell findet ein zunehmendes Echo sowohl in den allgemeinen Medien als auch in Fachzeitschriften:

 

DIE ZEIT berichtet in Ihrer Ausgabe vom 22.01.2009 über das Ende des Sonderwegs der Juristenausbildung und die aktuellen Reformbemühungen: "Wer nach den Gründen für den überraschenden Gesinnungswandel sucht, stößt immer wieder auf die gleiche Adresse am Hamburger Rathausmarkt. Hier residiert der Notar Jens Jeep, ein großer, stämmiger Mann mit ausgeprägtem Willen. Seit Jahren geht er Freund und Feind auf die Nerven mit einer Flut von E-Mails, Anrufen und Modellvorlagen, in denen er für den Totalumbau der Studiengänge streitet – mit einer Leidenschaft, die selbst Minister Döring bei ihren Begegnungen mit den Augen rollen lässt."

 

Das Hamburger Abendblatt berichtet am 28.08.2008 über die inhaltliche Übereinstimmung des Vorschlag des Kieler Ministers Döring mit dem 4-Stufen-Modell.

 

In der FAZ vom 10. Juni 2008 erläutert Jeep, wieso sich Gegner und Befürworter des Bolgona-Prozesses in der Mitte treffen sollten, ohne dass es sich um einen faulen Kompromiss handelt: Beide haben Recht in Ihrer Kritik an den Extrempositionen des jeweils anderen.

 

Der Generalsekretär des Stifterverbandes der Deutschen Wissenschaft, Andreas Schlüter, äußert sich in der ZEIT vom 26. Oktober 2006 äußerst positiv zur Einführung eines Bachelor-Abschlusses in der Juristenausbildung und indirekt auch zum hier vorgestellten Reformvorschlag:

 

DIE ZEIT: Die Front bröckelt. Erste Länder-Justizminister unterstützen die Reform. Wie könnte das Jurastudium Bologna-konform aussehen?

Schlüter: Ein Modell sieht zunächst die Bachelorausbildung für alle vor. Danach kann sich der Student entscheiden: Er geht mit diesem Abschluss in einen Beruf, oder er macht einen Masterstudiengang, um sich weitere Berufsfelder zu erschließen – das muss kein juristischer Studiengang sein. Die dritte Möglichkeit: Er macht nach dem Bachelor die klassische Eingangsprüfung für die staatlichen juristischen Berufe – erstes Staatsexamen, Referendariat, zweites Staatsexamen. Dieser Entwurf stößt auf große Zustimmung."

 

Bei diesem Entwurf handelt es sich - mit Ausnahme des von Schlüter genannten zweiten Staatsexamens - um das hier 4-Stufen-Modell für eine bessere Juristenausbildung.

 

Die WELT AM SONNTAG berichtet am 13. August 2006 über die zu lange Juristenausbildung. Dort heißt es: "Ich hoffe, wir befinden uns erst am Anfang einer Revolution", sagt Andreas Fijal, Leiter des Studien- und Prüfungsbüros der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Freien Universität Berlin, dazu. Das zweistufige Modell der Juristenausbildung aus Studium und Referendariat soll zwar erhalten bleiben. "Aber wir brauchen einen Bachelor- und Masterstudiengang". Fijal geht die Reform noch nicht weit genug. Und er hat dabei prominente Mitstreiter wie Jens Jeep und Hein Kötz, beide Gründungsväter der Hamburger Bucerius Law School, einer privaten Spitzenuniversität für angehende Juristen. Zwar sieht Jeep im Gegensatz zu Fijal neben dem Bachelor auch eine Zukunft für das Staatsexamen. Im Wesentlichen sind sich die Reformer jedoch einig. Vor allem die Befürchtung, man produziere durch eine Reform "Schmalspurjuristen" sei unbegründet. Denn mit Blick auf die Komplexität des Faches sei auch ein Bachelor erst nach vier Jahren sinnvoll. Ein Zeitraum, nach dem man sich heute bereits zum ersten Examen melden kann.

 

AS-Aktuell berichtet in seiner August-Ausgabe ausführlich über die Soldan-Tagung zur Juristenausbildung und das dort von Jeep vorgestellte 4-Stufen-Modell.

 

Eine interessante Diskussion zur Juristenausbildung entspinnt sich in der Juristenzeitung: Kilian (JZ 2006, 209) ist skeptisch, Kötz (JZ 2006, 397) plädiert für den Bachelor und gegen das Staatsexamen, während Jeep deutlich macht, warum beides zusammen passt (JZ 2006, 459).

 

Das 4-Stufen-Modell in der Süddeutschen Zeitung, 22.2.2006, Seite 2Der unnötige Kampf deutscher Juristen. Bachelor und Master sind nicht das Ende der Rechtswissenschaft - sondern ihre Wiederbelebung. Zwei instruktive Leserbriefe, veröffentlicht am 18.3.2006 stützen die Vorschläge - der eine durch Lob, der andere durch polemische und inhaltlich unzutreffende Vorwürfe gegen das Modell. Erstaunlich ist, wie der Leiter des Bayerischen Justizprüfungsamt die Absolventen eines vierjährigen juristischen Hochschulstudiums schlecht redet. Dies ist gegenüber den Betroffenen schlicht unverantwortlich.

 

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V berichtet auf Ihrer Homepage über das 4-Stufen-Modell und fasst dieses präzise zusammen.

 

Der juristische Internetdienst referendare.net berichtet über das 4-Stufen-Modell und hat ein ausführliches Interview über mit dessen Autor Dr. Jens Jeep geführt.

 

Jeep schildert die Vorteile des 4-Stufen-Modells für die Studierenden im JuS-Magazin 2006, 18: Bologna: Es kommt darauf an, was man daraus macht! Besser und schneller studieren - mit Bachelor und Staatsexamen.

 

In der Deutschen Richterzeitung (DRiZ 2005, 14) erläutert Jeep die jüngsten Beschlüsse der Justizministerkonferenz. "Mehr Wissenschaft, nicht weniger: Wie Bachelor und Master die deutsche Juristenausbildung verbessern."

 

Im Anwaltsblatt (AnwBl 2006, 5) nimmt Frau Prof. Dauner-Lieb unter dem Titel "Der Bolgona-Prozess - endgültig kein Thema für die Juristenausbildung? Plädoyer für einen gangbaren Weg." umfassend Bezug auf das hier vorgestellte Modell, in dem sie "nur Vorteile" erblickt und das die Fakultäten nur mit einem "minimalen Umsetzungsaufwand" belasten würde. 

 

Im Anwaltsblatt (AnwBl 2005, 632) weist Jeep unter dem Titel  "Nur Schwimmen für den Triathlon? Bologna-Modell statt Spartenlösung: Mit Bachelor und Staatsexamen zu einem besseren Anwaltsnachwuchs." auf die Probleme einer reinen Spartenausbildung für Anwälte hin und erläutert das 4-Stufen-Modell.

 

Ausführlich wird das 4-Stufen-Modell in Heft 32 der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2005, 2283) unter dem Titel: "Der Bologna-Prozess als Chance - Warum die Juristenausbildung durch Bachelor und Master noch besser werden kann" vorgestellt.

 

In ihrem Beitrag für das Anwaltsblatt, Ausgabe 06/2005, S. 369 hat Frau Prof. Dauner-Lieb, Köln ebenfalls zustimmend zu dem 4-Stufen-Modell Stellung genommen. Sie schreibt: "Will man wirklich daran festhalten, dass ein guter deutscher Jurist (nicht nur als Richter) vielfältig und flexibel einsetzbar ist, dann wird man bei der anstehenden Umstellung des juristischen Studiums in Bachelor- und Master-Studiengänge darauf achten müssen, dass der immer noch sehr hohe Qualitätsstandard nicht verloren geht. *Sehr maßvoll und differenziert [hierzu] die Vorschläge von Dr. Jens Jeep, erwähnt im Handelsblatt vom 4.5.2005."

 

Am 4.5. 2005 berichtete das Handelsblatt  unter der Überschrift "Keine Angst vor Bachelor und Master!" erstmals anlässlich des Deutschen Anwaltstages in Dresden sehr ausführlich über das 4-Stufen-Modell: "Das innovative Modell könnte Wind in eine Debatte bringen, in der von Skepsis bis Ablehnung alles an Meinungen zu finden ist."

 

Materialsammlung

An dieser Stelle finden Sie eine fortlaufend ausgebaute Materialsammlung mit Links zu verschiedenen Dokumenten und Organisationen, die sich mit dem Bologna-Prozess und der Reform der Juristenausbildung befassen.

 

Hier können Sie das Gesamtkonzept  des 4-Stufen-Modells als pdf-Datei zum sowie ein einseitiges "executive summary" zum erleichterten Ausdruck herunterladen.

 

Die Justizministerherbstkonferenz hat am 17. November 2005 ablehnende Beschlüsse zur Frage der Einführung von Bachelor und Master in den Rechtswissenschaften gefasst. Sie geht irrtümlich von einem zwingenden Ersatz des Staatsexamens durch die neuen Abschlüsse aus, nimmt ohne jeden Beleg eine Verlängerung und Entwissenschaftlichung des Studiums an und verschließt leider die Augen vor den Berufschancen der Bachelor-Absolventen. Auch die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD spricht sich für die Isolierung der deutschen Rechtswissenschaft im europäischen Bologna-Prozess aus.

 

Nicht verständlich, jedoch erklärbar werden die Beschlüsse der Politiker allein vor dem Hintergrund des Abschlussberichts einer der Kommission zur Koordinierung der Juristenausbildung. Dieser unternimmt auf 343 Seiten leider keinen Versuch, die Chancen des Bologna-Prozesses zu erkennen und eine geeignete Umsetzung vorzuschlagen. Das 4-Stufen-Modell kam für eine ausführliche Befassung offenbar zu spät und musste nachträglich in den bereits weitgehend fertigen Text eingefügt werden und wird nur pauschal und ohne Belege kritisiert. Expemplarisch sind auf Seite 150 die folgenden bemerkenswerten Worte, die sich nicht etwa mit der - von niemandem geforderten - Qualifikation des Bachelors für die regelementierten juristischen Berufe befassen, sondern allein mit der im 4-Stufen-Modell vertretenen These, dass ein vierjähriges Studium der Rechtswissenschaften für viele andere Berufe, insbesondere in der Wirtschaft qualifiziert: "[Es] kann nicht ernsthaft die Rede davon sein, das derzeitige rechtswissenschaftliche Studium [von vier Jahren] vermittele bereits eine relevante Berufsqualifikation im Sinne der Bologna-Erklärung." Vier Jahre Studium entlassen die heutigen Studierenden also ohne jede Berufsqualifikation? Und dennoch soll es genau bei diesem Studium bleiben? Eine erstaunliche Sicht der Dinge.

 

Die politische Entscheidung von Justizministern und Koalition wird vom Juristenfakultätentag 2006 ausdrücklich begrüßt, der aber zumindest einen kleinen Schritt in Richtung Bologna geht, wenngleich eher in Form einer Mogelpackung: Bachelor ja, aber nur für andere Berufsfelder und so, dass es die bestehenden Studiengänge "nicht beeinträchtigt". Konkret: Bachelorstudiengang und Staatsexamensstudiengang sind etwas grundverschiedenes. Das ist das V-Modell, das es bisher schon in Relation zu den Fachhochschulabschlüssen in den Rechtswissenschaften gab. Der Student muss sich entscheiden und zwar ganz am Anfang. Das 4-Stufen-Modell unterscheidet sich davon: Alle studieren gemeinsam, steigen jedoch nach persönlichem Anspruch früher oder später aus dem Studium aus und in den Beruf ein - nämlich dann, wenn sie wissen, was sie können und wollen.

Eine Studie des Bundesbildungsministeriums zur Studiensituation in Deutschland hat sehr aufschlussreiche Ergebnisse auch zum Jurastudium hervorgebracht (Zusammenfassung / ganze Studie). Kernaussagen: Hoher Druck, aber geringes Feedback, wenig Zusammenarbeit unter den Studierenden, dafür hohe Konkurrenz.

Einen Überblick über den Bologna-Prozess und die Folgekonferenzen in Prag, Berlin und Bergen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie aus österreichischer Perspektive auf den Seiten des dortigen "Zukunftsministeriums".

 

Am 12.06.2003 hat die Kulturministerkonferenz (KMK) die folgenden 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur in Deutschland aufgestellt, aus denen sich ergibt, dass das 4-Stufen-Modell die Anforderungen von Bologna umfänglich erfüllt. Am 10.10.2003 wurden von der KMK Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen verabschiedet, von denen die staatlich geregelten Studiengänge jedoch noch ausgenommen sind.

 

Instruktiv und zutreffend sind die Thesen der Soldan-Stiftung zur Orientierung des rechtswissenschaftlichen Studiums auch am Anwaltsberuf, die im 4-Stufen-Modell durchweg Berücksichtigung finden.

 

Die letzte Reform der Juristenausbildung aus dem Jahr 2002 hat zu den folgenden Gesetzesänderungen geführt, deren Auswirkungen erst jetzt nach einer Übergangsphase greifen. Ein Beispiel für die Umsetzung in den Bundesländern ist die Regelung in Baden-Württemberg.

 

Lesen Sie weiter: Zeitplan der Diskussion um eine umfassende Reform der Juristenausbildung

 

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