Das 4-Stufen-Modell und seine Umsetzung im Detail

An dieser Stelle können Sie sich ausführlich über das 4-Stufen-Modell für eine bessere Juristenausbildung informieren.

Eine umfassende Darstellung des Konzeptes mit vielfältigen Hinweisen zur Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des Bachelor-Studiums, des Staatsexamens und des Referendariats finden sie hier in sechs Schritten (Link).

 

Eine Liste von zehn Vorteilen (Link) zeigt, dass das 4-Stufen-Modell für alle Beteiligten der Juristenausbildung, von den Studierenden über die Hochschulen und die Justizverwaltungen bis hin zu den Arbeitgebern, nur mit Vorteilen verbunden ist, während viele bekannte Schwächen der bisherigen Juristenausbildung und die offensichtlichsten Probleme der letzten Reform gelöst werden.

 

Wie vielfältig sich das 4-Stufen-Modell auf die unterschiedlichen Studien- und Berufswünsche der jungen Juristen anpasst, zeigen die neun Beispiele (Link). Hier wird auch deutlich, dass man der Schwemme auf dem Anwaltsmarkt am wirksamsten nicht durch eine Abschottung (etwa ein spätes Anwaltsexamen oder ein Spartenreferendariat) begegnet, sondern dadurch, dass den Absolventen möglichst früh vielfältige Möglichkeiten geboten werden, in anderen Berufen erfolgreich tätig zu sein. Chancen eröffnen statt verschließen, das ist die Grundidee des 4-Stufen-Modells.

 

Zum Hintergrund der aktuellen Situation

In diesen Monaten erfolgt für die ersten Jurastudierenden die Umsetzung der letzten Studienreform aus dem Jahr 2002: Die Erste Juristische Prüfung ersetzt das erste Staatsexamen und enthält zu 30% eine Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung an der Hochschule. Diese findet zumeist im 5. und 6. Semester statt.

Dennoch steht mit der Frage der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen bereits die nächste Veränderung der Juristenausbildung zur Diskussion. Die Justizministerkonferenz wird nach bisheriger Planung noch in diesem Jahr zu der Umsetzung des sogenannten "Bologna-Prozesses" Stellung nehmen. Ausgangspunkt ist die 1999 in Bologna von 29 (mittlerweile sind es 45) europäischen Bildungsministern unterschriebene Erklärung, die vor allem die Strukturierung aller Studiengänge in einen "undergraduate" und einen darauf aufbauenden "graduate"-Teil vorsieht. Der erste soll mit einem grundsätzlich berufsqualifizierenden Bachelor abschließen, der zweite für die besten Studierenden mit einem spezialisierten Master.

Bisher ist die Haltung der meisten Verbände und Interessengruppen zu einer solchen Reform noch unentschlossen. Grundlage für die berechtigte Skepsis ist weniger die Bologna-Erklärung selbst, als vielmehr ein Umsetzungsvorschlag, der in dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zur Juristenausbildung enthalten ist. Dieser stellt die Verkürzung des Jurastudiums bis zum Bachelor auf drei Jahre und den Ersatz des Staatsexamens durch Bachelor und Master zur Diskussion. Ca. 70 % der Studierenden müssten dabei bereits nach dem Bachelor die Hochschule verlassen. Dieser Vorschlag hat zu Recht deutliche Kritik erfahren. Er würde ohne Not die Qualität der deutschen Juristenausbildung aufs Spiel setzen, ohne zugleich auch nur eine ihrer Schwächen zu beheben. Dennochdarf dieser Vorschlag nicht mit dem Bologna-Prozess gleichgesetzt werden.

 

Bologna: Risiko oder Chance für die Juristenausbildung?

Denn das europäische Konzept der gestuften Studiengänge bildet nur einen Rahmen, den man gut oder schlecht ausfüllen kann. Das eben beschriebene Modell wäre sicherlich eine mögliche, wenngleich schlechte Variante. Es geht aber auch anders. Der Rahmen ist groß genug, um eine echte Chance darzustellen. Eine Chance in dem Sinne, dass die deutsche Juristenausbildung ihren hohen Standard nicht nur erhält, sondern sogar verbessert. Verbessert, indem sie die Vorteile der bisherigen Ausbildung wahrt und noch ausbaut, ihre Nachteile aber möglichst umfassend beseitigt.

Probleme bereiten bisher unter anderem:

  • der fehlende eigene Hochschulabschluss unter Berücksichtigung der fortlaufenden Leistungen im Studium
  • die häufig zu geringe Einbeziehung der Anforderungen der Praxis, insbesondere der anwaltlichen Tätigkeit, im Rahmen der theoretischen Ausbildung
  • die zu früh stattfindende Spezialisierung im Schwerpunkt-studium noch vor der allgemeinen staatlichen Prüfung
  • das - oft späte - endgültige Scheitern in den Examen und die damit verbundene Jobsuche mit "leeren Händen"
  • die zu späte Berufseinstiegsmöglichkeit derjenigen, die keinen reglementierten juristischen Beruf anstreben
  • die langen Wartezeiten auf Referendariat und wenigstens zwei Examensergebnisse
  • die mangelnde Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Länderexamina
  • die oft geringe praktische Tätigkeit im Referendariat wegen der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen
  • die zu lange Gesamtausbildungszeit

Die meisten dieser Schwierigkeiten sind altbekannt und wurden auch nicht durch die jüngsten Änderungen der Juristenausbildung gelöst. Einige sind sogar hinzugekommen. "Bologna" bietet nun die einmalige Gelgenheit, diese und andere Schwierigkeiten auf einen Schlag in den Griff zu bekommen. Dies kann mit dem 4-Stufen-Modell gelingen.